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Notarztdienste: Bessere Bezahlung für höhere Beteiligung

Als weitere Maßnahme setzt die Steiermärkische Landesregierung höhere Honorarsätze für notärztliche Dienste um.

Beim Notarztgipfel am 11. Juli 2022 in der Grazer Burg wurde über mögliche Maßnahmen gesprochen, die die Verfügbarkeit von Notärztinnen und Notärzten im Notarztwesen verbessern können. Auf zwei Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig umzusetzen sind, haben sich alle Beteiligten unter Moderation von Landeshauptmann Christopher Drexler geeinigt. So wurde die Umsetzung des 24-Stunden-Betriebs des Notarzthubschraubers am Standort Öblarn in der Regierungssitzung am 11. August auf den Weg gebracht. Eine weitere Maßnahme war der Auftrag an die Fachabteilung Katastrophenschutz, die Honorarsätze für die freiberuflich tätigen Notärztinnen und Notärzte mit der Ärztekammer neu zu verhandeln. Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und nun die nötige Aufstockung der diesjährigen Mittel an die Gesundheitsversorgungs-GmbH Steiermark (GVG) per Umlauf von der Landesregierung beschlossen.

Die Änderungen ab 1.9.2022 in der Steiermark:

  • Jeder Stützpunktleiterin bzw. jeder Stützpunktleiter bekommt für die Ausübung dieser Tätigkeit eine monatliche Abgeltung in der Höhe von 720 Euro.
  • Die Notärztin oder der Notarzt erhält für jede persönlich oder von ihrer Vertretung geleistete Notarztdienststunde ein Entgelt in der Höhe von 45 Euro (Wochentage) und 60 Euro brutto (Samstag, Sonn- und Feiertag). Das entspricht einer Erhöhung um je zehn Euro zur bisherigen Honorierung.
  • Die Notärztin oder der Notarzt erhält zusätzlich für jeden von der Rettungsleitstelle Steiermark in der elektronischen Einsatzdokumentation angelegten und von der Notärztin bzw. dem Notarzt ordnungsgemäß dokumentierten und abgeschlossenen Einsatz eine Einsatzpauschale in der Höhe von 120 Euro; für Einsätze im Einzugsgebiet der beiden Grazer Stützpunkte 60 Euro.
  • Die Notärztin oder der Notarzt erhält unabhängig davon, ob ein Einsatz tatsächlich stattfindet, zusätzlich ein Einsatzfixum in der Höhe von 120 Euro (Wochentage) und 240 Euro brutto (Samstag, Sonn- und Feiertag) für alle Standorte außer Graz.
  • Die bestehende Regelung, betreffend die zusätzliche Zulage in der Höhe von 200 Euro für die Stützpunkte Mariazell, Mürzzuschlag, Bad Radkersburg, Rottenmann, Bad Aussee, Schladming, Murau und Vorau (Zonenzulage) bleibt unberührt.

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Autor: Anna Schwaiberger   Quelle: news.steiermark.at