Schwachstellen in Produkten mit digitalen Elementen stellen eine große Bedrohung für Wirtschaft und Gesellschaft dar.
Mit dem Cyber Resilience Act werden EU-weite Cybersicherheitsanforderungen für Konzeption, Entwicklung, Herstellung und Inverkehrbringen von Hardware- und Softwareprodukten eingeführt. Ziel ist die Erhöhung der Cyberresilienz und Schaffung eines EU-weit einheitlichen Rechtsrahmens für Cybersicherheitsanforderungen von Produkten mit digitalen Elementen. Die Produktpalette reicht dabei von Babymonitoren, intelligenten Uhren und Computerspielen bis hin zu Firewalls und Routern.
Die Verordnung gilt für Produkte, die direkt oder indirekt mit einem anderen Gerät oder einem Netz verbunden sind. Software- und Hardwareprodukte müssen künftig mit der CE-Kennzeichnung versehen sein, die darauf hinweist, dass sie den Anforderungen der Verordnung entsprechen. So soll es Verbrauchern und Unternehmen erleichtert werden, Hardware- und Softwareprodukte mit den entsprechenden Cybersicherheitsmerkmalen zu erkennen.
Produkte mit digitalen Elementen, die ab 11.12.2027 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen vollumfänglich erfüllen.
Die Verordnung soll
Der Cyber Resilience Act ergänzt die NIS2-Gesetzgebung, die Cybersicherheitsanforderungen einschließlich Sicherheitsmaßnahmen in der Lieferkette, und Pflichten zur Meldung von Sicherheitsvorfällen für wesentliche und wichtige Einrichtungen festgelegt, um die Resilienz der von ihnen erbrachten Dienste zu erhöhen.
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