Das größte Projekt von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) hängt am seidenen Faden. Der 22. November kann als Schicksalstag in die Annalen eingehen und wird zeigen, ob das KHVVG noch eine Chance hat.
Das Ampel-Aus in der vergangenen Woche hat auch für Bundesgesundheitsminister Lauterbach Auswirkungen, die er so nicht kommen sehen hat. Sein umstrittenes Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) steht auf der Kippe, obwohl es schon vom Bundestag beschlossen wurde. Die Gemengelage war bereits vor dem Koalitionsbruch heterogen. Dass der Vermittlungsausschuss seitens des Bundesrats angerufen wird, ist weiter durchaus wahrscheinlich. Lauterbachs Position hat sich durch das abrupte Koalitionsende jedoch nicht gebessert.
Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bringt die Stimmung auf den Punkt: „Viele Länder sehen im Vermittlungsausschuss die Chance, doch noch wichtige Änderungen in das Reformgesetz einzubringen, die die Bundesregierung bislang ignoriert hat. Der Vermittlungsausschuss soll die Reform nicht verhindern, er soll sie besser machen.“
Ist die Reform noch zu retten – gerade, wenn der Vermittlungsausschuss angerufen wird? Diese Frage treibt einige Länder nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition um und schürt die Angst, dass die Anrufung des Ausschusses die Reform verhindern werde. Warum? Weil die Zeit für die Änderungen nicht ausreichend erscheint, um vor den vorgezogenen Neuwahlen zum Abschluss zu kommen. Das wäre wahrscheinlich das Aus für das Großprojekt Krankenhausreform. Für einige Bundesländer könnte dieser Aspekt entscheidend bei der Abstimmung sein – ebenso wie das Auswirkungsanalysetool, das seit Ende Oktober vorliegt.
In der Diskussion um die Zukunft des KHVVG auf dem Deutschen Krankenhaustag vertrat Bremens Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Claudia Bernhard (Die Linke), am 11. November diese Position. Sie machte klar, dass der Stadtstaat am 22. November gegen die Anrufung des Vermittlungsausschusses stimmen werde, weil sie Stillstand vermeiden wolle: „Die Zeit läuft uns davon. Lasst uns diesen zweiten Schritt tun“, forderte sie ihre Kolleginnen und Kollegen auf. Sie erklärte, dass sie die Chance darin sehe, in den Rechtsverordnungen im Nachgang erforderliche Regelungen vorzunehmen
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