von Dr. Marcus Willauer und Dr. Klaus Weigel
Die Vernetzung ambulanter und stationärer Prozesse, die zunehmend komplexeren und nur schwer zu überblickenden Zusammenhänge der Gesetzgebung im Gesundheitswesen und nicht zuletzt die haftungsrechtlichen Aspekte wirken sich auf das Anforderungsprofil für Aufsichtsratsmitglieder in Krankenhausgesellschaften aus.
Ein Aufsichtsratsmitglied muss selbst in der Lage sein, sich ein Bild von der Gesellschaft, deren Risiken und Prozessen zu machen.
Ein Rückgriff auf externe Berater ist nur in Einzelfällen und nur nach Abstimmung mit dem gesamten Aufsichtsrat vorzusehen.
Aufsichtsratmitglieder in Krankenhausgesellschaften spielen eine zentrale Rolle im Gesundheitswesen, mit zunehmend großer Bedeutung und den damit verbundenen Schwierigkeiten.
Gerade für öffentlich getragene Gesundheitseinrichtungen, deren Kontrollgremien in der Vergangenheit gerne nach einem Proporzsystem zu den Sitzen im Gemeinde-, Kreis- oder Landtag vergeben wurden, stellt sich die Frage, ob die politische Kompetenz auch soweit reicht, die betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen abzudecken, die eine effiziente Kontrolle und im Krisenfall eine zielführende Sanierung mit dem entsprechenden Krisenmanagement gewährleisten.
Da Aufsichtsratsmitglieder persönlich haften, ist im Zweifelsfall eine Übernahme einer solchen z.T. noch ehrenamtlichen Kontrollfunktion gut abzuwägen.
Über die Autoren
- Dr. M. Willauer
Dr. Marcus Willauer ist seit 2018 hauptamtlicher Dozent an der Staatlichen Studienakademie in Plauen und hat seinen Schwerpunkt im Studiengang „Gesundheits- und Sozialmanagement“. Vertiefend hat er sich den Themen des Personalmanagements und der Finanzierung in Einrichtungen des Gesundheitswesens angenommen.
- Dr. Klaus Weigel
Im Herbst 2006 wurde Dr. Klaus Weigel Geschäftsführender Gesellschafter der Board Xperts GmbH, die für Unternehmen und Organisationen qualifizierte Aufsichtsräte und Beiräte vermittelt. Seit 2013 ist er zusätzlich Vorstandsmitglied der von ihm mitgegründeten Vereinigung Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD).
Wichtige Webseiten
Vereinigung der Aufsichtsräte in Deutschland e.V. – der Verein vertritt den Berufsstand in der Diskussion mit der Politik, der Wissenschaft, den Medien und der Öffentlichkeit
Aufsichtsräte Mittelstand in Deutschland e.V. (ArMiD) – eine Vereinigung für Aufsichtsräte und Beiräte mittelgroßer und mittelständischer, börsennotierter und nicht börsennotierter deutscher Unternehmen
Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Plauen – eine staatliche Bildungseinrichtung, an der im 3-jährigen dualen Studium Bachelorqualifikationen in der Lebensmittelsicherheit, der Technik, im Handel, in der Systemgastronomie sowie im Gesundheit- und Sozialmanagement bis hin zu Physician Assistant erworben werden können
Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. – ein gemeinnütziger Interessen- und Dachverband von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger
Zitierung:
Willauer, Marcus/ Weigel, Klaus: Aufsichtsrat in Gesundheitseinrichtungen – Vom Ratgeber zum Krisenmanager (In: Polak, G. [Hg.]: GI-Mail 10/2019, ISSN: 2312-0819 Going International, Wien 2019)
Veröffentlicht in GI-Mail 10/2019 (Deutsche Ausgabe).
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