PATIENTENVERSORGUNG IM ÜBERBLICK¹
Die Apotheken haben den gesetzlichen Auftrag, die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dies betrifft jede einzelne Apotheke, aber auch die flächendeckende Verteilung aller Apotheken in ganz Deutschland. Neben der Versorgung mit Fertigarzneimitteln erfüllen Apotheken auch Gemeinwohlpflichten, wie z.B. den Nacht- und Notdienst oder die Anfertigung von Rezepturen.
NACHT- UND NOTDIENST²
Der Nacht- und Notdienst ist eine der wichtigsten Gemeinwohlpflichten der Apotheken. Jede Apotheke wird dazu von ihrer Landesapothekerkammer nach Bedarf in regelmäßigen Abständen eingeteilt. Apotheken erhalten für den Mehraufwand einen Zuschuss aus dem Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes, der sich aus einem Zuschlag auf die Abgabe eines jeden verschreibungspflichtigen Arzneimittels finanziert. Der „Apothekenfinder 22 8 33“ ist ein Service für Patientinnen und Patienten, um die nächstgelegene (Notdienst-) Apotheke schnell und unkompliziert zu finden.
Nacht- und Notdienste im Jahr 2021 | 440.000 |
davon Volldienste | 390.000 |
davon Teildienste | 50.000 |
geöffnete Apotheken pro Nacht- und Notdienst | 1.200 |
versorgte Patienten pro Nacht- und Notdienst | 20.000 |
Apotheken müssen unterschiedlich häufig Notdienst leisten. Dies zeigt ein Beispiel aus dem Freistaat Bayern, einem Flächenland: Eine Apotheke im städtischen München hat 14 Mal Notdienst pro Jahr, im ländlicheren Rothenburg dagegen über 70 Mal.
APOTHEKEN IN DER PANDEMIEBEKÄMPFUNG³
Die öffentlichen Apotheken in Deutschland haben seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 nicht nur die alltägliche Arzneimittelversorgung sichergestellt, sondern auch zahlreiche Spezialaufgaben übernommen, um vor Ansteckungsgefahr zu schützen – aber auch, um in Quarantäne befindliche Personen sicher zu Hause mit Medikamenten zu versorgen. Botendienste, Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Schnelltests, Impfstoffe und Impfzertifikate – diese Begriffe stehen stellvertretend für das breite und zum Teil neue Leistungsspektrum der Apotheken in der Pandemie-Zeit. Oft innerhalb weniger Tage haben die Apotheken umfangreiche gesetzliche Vorgaben umgesetzt, um ihre Patientinnen und Patienten in dieser schwierigen Zeit bestmöglich zu unterstützen. Seit Anfang 2022 darf in eigens dafür qualifizierten und ausgestatteten Apotheken auch gegen COVID-19 geimpft werden.
¹ ABDA-Statistik, Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse mbH, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, YouGov Deutschland GmbH, marpinion GmbH
² Nacht- und Notdienstfonds, aponet.de, Deutsches Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI)
³ Deutscher Apothekerverband e.V. (DAV), ABDA-Statistik, Forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analyse mbH, infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH, marpinion GmbH, Robert Koch-Institut (RKI)
Das statistische Jahrbuch der ABDA informiert über Arzneimittelabsätze, Apothekenzahlen, besondere Versorgungsbereiche und vieles mehr. Hier Herunterladen.
Veröffentlicht in GI-Mail 03/2023 (Deutsche Ausgabe).
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