Von Hans-Walter Krannich
Ziel der ärztlichen Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätigkeiten nach Abschluss der ‑ staatlich geregelten ‑ Berufsausbildung (Medizinstudium).
“Mit der Approbation wird die staatliche Berufszulassung für Ärzte erteilt. Grundlage für die Approbation ist im Grundsatz eine ärztliche Ausbildung, die in der Form, wie sie durch das Berufsgesetz, die → Bundesärzteordnung, und die daraus abgeleitete Rechtsverordnung, die Approbationsordnung für Ärzte, vorgeschrieben ist. Anderweitig erworbene ärztliche Ausbildungen, z. B. aus den EU-Mitgliedstaaten oder aus Drittländern können ebenso anerkannt werden. Mit der Approbation wird die Ärztin/der Arzt staatlich zur Berufsausübung zugelassen.”
Ärztliche Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung von zur Weiterbildung ermächtigten Ärzten. Die Weiterbildung dient der Sicherung der Qualität der ärztlichen Berufsausübung. Jeder Arzt, der eine Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzqualifikation erwerben will, muss eine nach exakt festgelegten Kriterien strukturierte Weiterbildung durchlaufen und bestimmte Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten nachweisen. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.
In den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern, die durchaus (zumeist leicht) voneinander abweichen können, ist festgelegt, welche Qualifikationen auf welche Weise und in welchem (Mindest-)Zeitraum erworben werden müssen, um die entsprechende Bezeichnung führen zu dürfen.
Vor Beginn jeder Weiterbildung ist das sorgfältige Studium der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied man ist/wird, dringend zu empfehlen: Im Abschnitt A, Allgemeine Bestimmungen (Paragraphenteil) finden sich allgemeine, wichtige Vorschriften: U. a. Ziel und Grundprinzip der Weiterbildung, Einzelheiten zu den Prüfungszulassungen usw.. In Abschnitt B, Gebiete, Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen, sind jeweils die Anforderungen zu Weiterbildungsziel, Weiterbildungszeit, Weiterbildungsinhalt sowie definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren aufgelistet. In Abschnitt C, Zusätzliche Weiterbildungen und Zusatzbezeichnungen, finden sich sie Anforderungen für diese Qualifikationen, die sich insbesondere durch kürzere Weiterbildungszeiten auszeichnen.
Ergänzt wird die Weiterbildungsordnung durch die so genannten “Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung, die die beschriebenen Anforderungen mit Mindestrichtzahlen beschreiben.
Es existiert eine (Muster-) Weiterbildungsordnung, die den Landesärztekammern zur Übernahme empfohlen wird. Dadurch soll das Regelwerk “Weiterbildungsordnung” bundeseinheitlich umgesetzt werden (können).
Erste Informationen finden Sie hier auf der Homepage der Bundesärztekammer. Über diese gelangt man ebenfalls zu den insgesamt 17 Landesärztekammern (jeweils eine pro Bundesland, nur Nordhein-Westfalen hat als einziges Bundesland zwei Ärztekammern).
Tipp: Aktuelle Bildungsangebote zum Thema „Karriere auf Kurs“finden Sie laufend online in der Bildungsdatenbank »medicine & health«.