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"Freiwillige Verpflichtung" von Medizinstudenten laut Gutachten möglich

Der Medizinrechtler Karl Stöger hält eine "freiwillige Verpflichtung" von Medizinstudenten etwa über eine Landarztquote grundsätzlich für möglich. Zu diesem Ergebnis kommt er in einem von der Arbeiterkammer (AK) beauftragten Gutachten.

Allerdings müssten bestimmte Grenzen eingehalten werden – so dürfen etwa nur so viele Plätze "reserviert" werden, wie zur Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung nötig ist. Auch die Bindungsdauer darf nicht zu lange sein. Ausgangspunkt des Gutachtens war die Forderung von Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) im Vorjahr, Medizinern nach ihrem Studium eine gewisse Zeit lang eine Art Berufspflicht aufzuerlegen. Jene, die ein Medizinstudium in Österreich absolviert haben, sollten "dann eben auch der Gesellschaft ein Stück weit etwas von dem zurückzugeben, was sie kostenlos in Anspruch genommen haben". Bereits im Vorjahr verfasste Stöger für die Ärztekammer ein Gutachten, in dem er zum Schluss kam, dass eine gesetzlich angeordnete Verpflichtung etwa zu einer Tätigkeit in öffentlichen Krankenhäusern oder Kassenpraxen verfassungs- und unionsrechtlich unzulässig wäre.

"Freiwillige Verpflichtung"

Anders sieht es dagegen mit einer "freiwilligen Verpflichtung" aus, so Stöger nun im AK-Gutachten. Eine zunächst wie ein Widerspruch klingende "freiwillige Verpflichtung" würde etwa dann vorliegen, wenn Studienwerber sich im Gegenzug zu einem bevorzugten Zugang zum öffentlich finanzierten Studium verpflichten, nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit in einem Bereich des öffentlichen Gesundheitssystem zu arbeiten.

Ein solches System gibt es bereits: Laut Universitätsgesetz können bis zu fünf Prozent der Studienplätze "für Aufgaben im öffentlichen Interesse" gewidmet werden. Davon macht etwa das Bundesheer Gebrauch. Die Studienwerber für diese Plätze haben insofern einen bevorzugten Zugang, als sie nicht dem eigentlichen Auswahlverfahren um die besten Testergebnisse unterliegen, sondern nur 75 Prozent der Punkteanzahl aller angetretenen Bewerberinnen und Bewerber erreichen müssen.

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sieht durch die Studie nun diesen Weg bestätigt, hieß es in einer Aussendung – ab dem nächsten Studienjahr können neben dem Heer auch Polizei, Gesundheitskasse und vor allem die Länder (etwa über Landarztstipendien) davon Gebrauch machen. Insgesamt sind davon derzeit 85 Plätze umfasst. "Österreichs Medizinstudium zählt zu den besten der ganzen Welt. Wer dieses in unserem Land in Anspruch nimmt und auf aller Kosten studieren darf, der soll auch der Gesellschaft etwas zurückgeben", teilt Polaschek in einem schriftlichen Statement mit. "Die Studie der Arbeiterkammer bestätigt nun, dass eine ,freiwillige Verpflichtung' möglich ist, die zeitlich beschränkt ist. Die Studie bestätigt damit auch den eingeschlagenen Weg der Landarztstipendien.“

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

  Quelle: derstandard.at (04.03.2023 - LW)
 
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