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Krankenhausreform: Bundesländer hoffen auf Berücksichtigung ihrer Forderungen

Am morgigen Mittwoch wollen Bund und Länder erneut über die Krankenhausreform beraten. Grund­lage der Beratung sollen die Forderungen der Länder sein, die sie in elf Punkten in ihrer Stellungnahme von Ende April gemeinsam an den Bund gestellt hatten.

Das Bundeskabinett hatte den Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vor knapp zwei Wochen beschlossen, obwohl das Bundesjustizministerium seine rechtliche Prüfung noch nicht endgültig abgeschlossen hatte.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) finde einige Vorschläge der Länder sympathisch und könne sich eine Umsetzung vorstellen, heißt es heute aus Länderkreisen. Andere sehe Lauterbach in der Umsetzung kri­tisch.

Die Bundesländer wollen morgen erneut ihre Positionen vertreten und hoffen auf Veränderungen und Ver­besserungen des KHVVG im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren. Insbesondere brauche es Ver­besserungen für die Flächenländer, aber auch für Spezialkliniken in Ballungsgebieten, hieß es weiter aus Länderkreisen.

Unter anderem fordern die Länder eine Auswirkungsanalyse der Reform auf die Versorgung. Zudem benötige es Nachbesserungen bei der geplanten Vorhaltefinanzierung, heißt es in der Stellungnahme von Ende April. Die Länder pochten darüber hinaus auf weitere Entbürokratisierungsmaßnahmen, um die Krankenhäuser und Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte Lauterbach heute auf, er müsse seine „starre Haltung aufgeben“ und die Vorschläge der Länder im parlamentarischen Verfahren unterstützen. Die Länder würden im Rahmen des anstehenden parlamentarischen Verfahrens alle Möglichkeiten ausschöpfen, um doch noch Gehör für notwendige Korrekturen zu finden, betonte Gerlach.

Lesen Sie den gesamten Artikel hier.

  Quelle: aerzteblatt.de (029.05.2024 - LW)
 
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