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Mental-Health-Projekt "Gesund aus der Krise" wird erweitert

Das Projekt "Gesund aus der Krise" zur Förderung der mentalen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist mit Juni um 10.000 Plätze erweitert worden.

 

Das Gesundheitsministerium stellt 19 Millionen Euro für klinisch-psychologische, gesundheitspsychologische sowie psycho- oder musiktherapeutische Beratung und Behandlung zur Verfügung. Mit "Gesund aus der Krise" wurden seit April 2022 rund 22.000 Klientinnen und Klienten versorgt, teilte die Projektleitung am Donnerstag mit.

"Gesund aus der Krise": Seit Start rund 22.000 Klienten versorgt

"Gesund aus der Krise" wird vom Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) in enger Kooperation mit dem Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) umgesetzt. Erstmals ist mit der aktuellen Verlängerung des Projekts auch der Österreichische Berufsverband der MusiktherapeutInnen (ÖBM) mit an Bord.

"In einer Krise brauchen Kinder und Jugendliche rasch Unterstützung. Das Projekt 'Gesund aus der Krise' leistet genau das: schnelle, kostenlose Hilfe von erfahrenen Psychologinnen und Psychologen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Das macht dieses Projekt so wertvoll", betonte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in der Aussendung.

15 kostenlose Einheiten pro Teilnehmer

Zuweisende Stellen zu der Betreuung und Behandlung sind oft Schulen aber auch Ärztinnen und Ärzte oder Jugendzentren. Die Hauptaltersgruppe der Klienten liegt bei zehn bis 21 Jahren. Ab 14 Jahren können sich Burschen und Mädchen selbst direkt per E-Mail oder Telefon anmelden. Das wird auch in Anspruch genommen, denn viele legen Wert darauf, dass ihre Eltern nichts davon erfahren.

Eltern wiederum, die für ihre Kinder anrufen, zeigen den Leidensdruck, der oft auf ganzen Familien lastet, wurde in der Aussendung erläutert. Pro Teilnehmer stehen bis zu 15 Behandlungseinheiten kostenlos zur Verfügung. Nach der laut den Betreibern unkomplizierten und schnellen Anmeldung wird man einer Behandlerin oder einem Behandler zugewiesen. Bei der Zuteilung fließen unter anderem der Wohnort, der Behandlungsschwerpunkt, die Sprachpräferenz sowie das Geschlecht ein.

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  Quelle: vienna.at (07.06.2024 - LW)
 
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